Lockerung der Besuchsregelung I Maskenpflicht im Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda ab 01.03.2023

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– Maskenpflicht im Krankenhaus –

Das Bundesgesundheitsministerium hat weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen mit der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung angekündigt und setzt verstärkt auf die Eigenverantwortung und sorgsamen Umgang, um vermeidbare Ansteckungen zu verhindern.

Das Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda reagiert darauf, indem ab Mittwoch, 01. März 2023 die Regelungen für Besuche angepasst werden.
Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten hat dabei weiterhin höchste Priorität:

  • Maskenpflicht.
    Bei Betreten des Krankenhauses gilt für alle Besucher:innen uneingeschränkt die Pflicht zum Tragen einer Maske (FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske).
    Auch während des gesamten Besuches im Krankenhaus bzw. in den Patientenzimmern ist die Maske bitte aufzubehalten.
  • Für den Besuch im Krankenhaus wird ab 01.03.2023 kein zertifizierter negativer Testnachweis, Immun- oder Genesenenstatus mehr benötigt.
    ! Es wird aber empfohlen, vor dem Besuch im Krankenhaus einen Selbsttest zu Hause durchzuführen.
  • Besuchszeiten: Montag – Sonntag: täglich von 10:00 bis 19:00 Uhr.
  • Besucherzahl: Besuch durch max. 2 gesunde und symptomfreie Personen gleichzeitig.
  • Zutritts- & Besuchsverbot: Positiv getestete Personen (außer Patienten) dürfen das Krankenhaus nicht betreten.
    Ein Betretungsverbot besteht auch für Begleitpersonen von (ambulanten oder stationären) Patienten mit Erkältungs- oder Krankheitssymptomen.
  • Ausnahmen von der Besuchsregelung sind in besonderen Situationen weiterhin möglich, z.B. bei Schwerstkranken, in palliativen und medizinisch begründeten Fällen (z.B. Kinder- und Jugendpsychiatrie, Geburtshilfe) und nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Stationen.
  • In der Geburtshilfe dürfen werdende Mütter durch eine symptomfreie, gesunde Person während der Geburt begleitet und im Familienzimmer untergebracht werden.
    Außerdem ist weiterer Besuch durch gesunde, symptomfreie Personen auf der Wochenstation im Familienzimmer oder Zimmer mit Begleitperson gestattet.
  • Besuche auf der Intensivstation sind nach telefonischer Absprache mit der Station möglich.
  • Wir bitten um Einhaltung der Maskenpflicht sowie der üblichen Hygieneregeln wie Husten- und Niesetikette sowie Abstandsregeln.
  • Wir bitten um Verständnis, dass sich die Lage aktuell täglich ändern kann, und wir für einzelne Sta-tionen vorübergehend und ganz kurzfristig ein Besuchsverbot verhängen müssen.

Stand: 28.02.2023
Bild: iStock/CentralITAlliance