Ausdrückliche Empfehlung für Besuche: Nur eine feste Kontaktperson
Aufgrund der rasant steigenden Corona-Zahlen setzt das Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda ab sofort von Freitag, 26. November 2021 auf eine 2G-PLUS-Regel bei Patientenbesuchen zum Schutz der Patienten.
Ab dato können Patienten während den Besuchszeiten nur noch durch nachweislich vollständig geimpfte oder genesene Personen mit jeweils zusätzlichem Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt; kostenfreier Bürgertest) Besuch empfangen. Ausnahmen gelten für die Geburtshilfe sowie in besonderen Einzelfällen aufgrund des Gesundheitszustandes und in palliativen Fällen.
Für geimpfte und genesene Personen sind Besuche, wenn möglich ausschließlich durch eine feste Kontaktperson, weiterhin täglich während der Besuchszeiten zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr für eine Stunde gestattet. Der letzter Einlass ist um 17:00 Uhr. Es darf jeweils nur ein Besucher im Zimmer sein.
Für Kinder unter 16 Jahren gilt weiterhin Besuchsverbot.
Für Angehörige von Patienten in einer palliativen Situation können Sonderregelungen vereinbart werden. Auf der Intensivstation sind Besuche nur mit Voranmeldung und nach Abstimmung mit dem behandelnden Arzt möglich.
In der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden individuell Sonderregelungen zwischen den Eltern mit Ärzten sowie Therapeuten abgesprochen. Es wird empfohlen vorab anzurufen, wann ein Besuch möglich ist.
Bestehende Sonderregelungen in der Geburtshilfe gelten unverändert fort: Für den Vater / eine Begleitperson bei der Geburt gilt als Ausnahme die 3G-Regelungen, erforderliche Antigen-Schnelltests zur Geburt werden bei der Begleitperson kostenfrei in der Klinik durchgeführt.
Eine Kontrolle des Impf- bzw. Genesenenstatus sowie des aktuellen Antigen-Schnelltests erfolgt am Haupteingang der Klinik. Die Besucher werden gebeten, einen Ausweis mitzuführen und gegebenenfalls vorzuzeigen. Am Haupteingang erfolgt wie bisher auch die Kontaktdatenerfassung über ein Besucherformular. Grundvoraussetzung für einen Besuch ist, dass der Besucher oder Personen desselben Hausstandes keine Corona-Symptome haben oder sich in Quarantäne befinden.
Auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten der Klinik gilt für alle Personen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht, die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern und der bekannten Hygieneregelungen. Die Klinik weist darauf hin, dass es für den Infektionsschutz wichtig ist, die Hygieneregelungen auch während des Besuches des Angehörigen im Patientenzimmern einzuhalten und bittet dringend um Beachtung.