Die Corona-Lage hat sich entspannt. Trotzdem gelten vor allem in Krankenhäusern noch strenge Regeln. Im Klinikum Fulda muss zum Beispiel jeder Besucher geimpft, genesen oder getestet sein. In anderen Kliniken gilt die 1G-Regel, hier muss sich also jeder testen.
Die Regeln, die Besucher von Krankenhäusern aufgrund der Corona-Pandemie nach wie vor befolgen müssen, sind in der Region nicht überall gleich. Was aber in jedem Krankenhaus gilt, ist die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. In Bussen und Bahnen, wo sich die Maskenpflicht noch lange gehalten hat, ist diese gestern weggefallen.
Dr. Ines Otto-Karg, leitende Ärztin in der Krankenhaushygiene, erklärt das so: „In Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen hat der Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchste Priorität. Patienten sind in der Regel kränker und anfälliger für Infektionen und müssen geschützt werden.“
Deshalb müssten in Krankenhäusern andere Regeln gelten als etwa im öffentlichen Nahverkehr. Davon abgesehen sei die Vorgabe zum Tragen einer Maske in gesundheitlichen Einrichtungen gesetzlich begründet. „Sowohl die Hessische Corona-Basisschutzverordnung als auch das Infektionsschutzgesetz sehen das vor.“ Krankenhäuser seien also gesetzlich verpflichtet, die
Maskenpflicht fortzuführen.
Daran halten sich auch die Helios St. Elisabeth Klinik in Hünfeld und das Herz-Jesu-Krankenhaus in Fulda. Anders als im Klinikum Fulda gilt hier jedoch seit dem 1. Oktober vergangenen Jahres nicht die 3G-, sondern die 1G-Regel. Demnach benötigen alle Besucher und Besucherinnen ein tagesaktuelles negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle – der Impf-, beziehungsweise Immunnachweis entfällt hier.
Im Klinikum Fulda ist das anders: Hier besteht die 3G-Regelung für Besucher stationärer Patienten. Für geimpfte und genesene Patienten bedeutet das eine Erleichterung. Sie müssen sich nicht testen lassen, bevor sie die Station betreten. Die 3G-Regel sei eine an die aktuelle epidemische Lage angepasste Entscheidung, da immer weniger Corona-Fälle in den Krankenhäusern auftreten,
heißt es vom Klinikum.
Geimpfte und Genese erkrankten nachweislich seltener und weniger schwer, da ihr Immunsystem gewisse Schutzfunktionen gegen den Erreger gebildet habe. Daher fiel die Entscheidung
nach einer Risikoabwägung. Stellt das für Ungeimpfte, beziehungsweise nicht vollständig Geimpfte eine Diskriminierung dar? Denn dass auch geimpfte Menschen sich mit dem Virus infizieren und erkranken können, ist inzwischen bekannt. „Die Impfung ist immer noch eine der effektivsten Präventionsmaßnahmen, um erwiesenermaßen vor schweren Verläufen und in gewisser Weise auch vor Ansteckung zu schützen“, sagt Otto-Karg. Je höher der Anteil geimpfter Personen ist, desto geringer sei das Risiko einer Weiterverbreitung des Virus. „Wer sich impfen lässt, handelt aus unserer Sicht verantwortungsvoll gegenüber der Gesellschaft. Insofern ist es keine Diskriminierung.“ Bei den Patienten, die bei Aufnahme mittels PCR-Test auf Corona getestet werden, soll mit der 3G-Regelung eine Ansteckung während des stationären Aufenthaltes vermieden werden. „Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt allerdings, dass es nicht immer so ist, dass während der Besuche konsequent die Schutzmaßnahmen im Patientenzimmer ingehalten werden und oft sind auch deutlich mehr als eine Besuchsperson anwesend.“
In allen drei Kliniken gelte eigentlich die 1-1-1-Regel: „Jeder Patient darf pro Tag für eine Stunde von einer Person Besuch erhalten“, erklärt Viktoria Schmitt vom Herz-Jesu-Krankenhaus.
Ausnahmen gelten in besonderen Situationen. Die Regeln des Infektionsschutzgesetzes gelten vorerst mindestens bis zum 7. April.
Artikel der Fuldaer Zeitung
Redaktion: Suria Reiche
(Stand: 03.02.2023)