Aufgrund des neuen Rechtsrahmens für die Corona-Schutzmaßnahmen gelten ab Samstag, 01. Oktober 2022 angepasste Besuchsvorgaben:
- Uneingeschränkte FFP2-Maskenpflicht im Krankenhaus.
- 1-1-1 Regel: Jeder Patient darf pro Tag für eine Stunde während den Besuchszeiten von einer Person Besuch erhalten, die getestet ist.
- Besuchszeit: täglich von 14:30 – 19:00 Uhr.
Besuchsdauer: 1 Stunde. - 1G-Regel: Testpflicht für alle Besucher:innen unabhängig vom Impf- oder Immunstatus mit einem aktuellen negativen Bürgertest
- Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden alt oder PcR-Test max. 48 Stunden alt
- Teststellen: www.corona-test-hessen.de
- Ergebnisse eines Selbsttests sind für Klinikbesuche nicht gültig!
- Besucher:innen werden gebeten, ein gültiges Ausweisdokument zum Abgleich der Personalien am Haupteingang der Klinik bereitzuhalten sowie den entsprechenden gültigen Testnachweis.
- Ausnahmen und Sonderregelungen von der Besuchsregelung sind weiterhin möglich, z.B. bei Schwerstkranken, in palliativen und medizinisch begründeten Fällen (z.B. Kinder- und Jugendpsychiatrie) nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Stationen.
- In der Geburtshilfe dürfen werdende Mütter durch eine festgelegte, symptomfreie, gesunde Person während der Geburt begleitet und im Familienzimmer untergebracht werden.
Außerdem ist ein weiterer Besuch durch eine „getestete Person“ auf der Wochenstation im Familienzimmer oder Zimmer mit Begleitperson gestattet. - Für Kinder < 12 Jahren gilt weiterhin grundsätzlich ein Besuchsverbot.
- Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregeln.
Alle Regeln im Detail für einen Besuch im Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda unter: www.herz-jesu-krankenhaus.de.