Aufgrund der steigenden Corona-Inzidenzen und zum Schutz der Patienten verschärft das Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda die Besucherregelung ab Montag, 22. November 2021, zu einer 2G-Regelung.
Ab dato können Patienten während den Besuchszeiten nur noch durch nachweislich vollständig geimpfte oder genesene Personen Besuch empfangen.
Ausnahmen gelten für die Geburtshilfe sowie in besonderen Einzelfällen aufgrund des Gesundheitszustandes und in palliativen Fällen.
Das Herz-Jesu-Krankenhaus empfiehlt darüber hinaus allen nachweislich vollständig geimpften oder genesenen Besuchern, sich zum Schutz Ihrer Angehörigen zusätzlich vor dem Besuch durch einen kostenlosen Bürgertest testen zu lassen.
Für geimpfte und genesene Personen sind Besuche (wenn möglich durch eine feste Kontaktperson) weiterhin täglich während der Besuchszeiten zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr für eine Stunde möglich. Der letzte Einlass ist um 17:00 Uhr. Es darf jeweils nur ein Besucher im Zimmer sein.
Für Kinder unter 16 Jahren gilt weiterhin Besuchsverbot.
Für Angehörige von Patienten in einer palliativen Situation können Sonderregelungen vereinbart werden.
Auf der Intensivstation sind Besuche nur mit Voranmeldung und nach Abstimmung mit dem behandelnden Arzt möglich.
In der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden individuell Sonderregelungen zwischen den Eltern mit Ärzten sowie Therapeuten abgesprochen. Es wird empfohlen vorab anzurufen, wann ein Besuch möglich ist.
Bestehende Sonderregelungen in der Geburtshilfe gelten unverändert fort: Für den Vater / eine Begleitperson bei der Geburt gilt als Ausnahme die 3G-Regelungen, erforderliche Antigen-Schnelltests zur Geburt werden bei der Begleitperson kostenfrei in der Klinik durchgeführt.
Eine Kontrolle des Impf- bzw. Genesenenstatus erfolgt am Haupteingang der Klinik. Die Besucher werden gebeten, einen Ausweis mitzuführen und gegebenenfalls vorzuzeigen. Am Haupteingang erfolgt wie bisher auch die Kontaktdatenerfassung über ein Besucherformular. Grundvoraussetzung für einen Besuch ist, dass der Besucher oder Personen desselben Hausstandes keine Corona-Symptome haben oder sich in Quarantäne befinden.
Auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten der Klinik gilt für alle Personen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht, die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern und der bekannten Hygieneregelungen. Die Klinik weist darauf hin, dass es für den Infektionsschutz wichtig ist, die Hygieneregelungen auch während des Besuches des Angehörigen im Patientenzimmern einzuhalten und bittet dringend um Beachtung.